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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 15/03
§§: ErbStG § 25, ErbStG § 10 Abs. 6 Satz 5, ErbStG § 13 a
Schlagwörter Schenkungsteuer, Nießbrauch, Kappung, Schulden, Betriebsvermögen, Stundung
Rechtsfrage: Steuerstundung - Vorbehaltsnießbrauch an befreitem Vermögen - Schuldenkappung: Anwendung der Vorschrift des § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG (Kürzung der abzugsfähigen Schulden bei Erwerb von nach § 13 a ErbStG befreitem Vermögen) auch bei der Berechnung der nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG zu stundenden Steuer (hier: Vorbehaltsnießbrauch) oder Ansatz der Nutzungslast mit dem vollen Kapitalwert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.01.2003
Vorinstanz/AZ: 13 K 64/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.03.2006
Erledigungs-Az: II R 15/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet