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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 14/07 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 3, EStG § 11, AO § 163 |
Schlagwörter | Bestechungsgeld, Schmiergeld, Billigkeitserlass |
Rechtsfrage: | Ertragsteuerliche Behandlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder bei nachträglicher Abführung an den geschädigten Arbeitgeber - Können die im Jahr 2000 an den geschädigten Arbeitgeber abgeführten Bestechungsgelder unter Durchbrechung des Zu- und Abflussprinzips des § 11 EStG im Billigkeitsweg gemäß § 163 AO von den in den Veranlagungszeiträumen 1996 bis 1998 gemäß § 22 Nr. 3 EStG besteuerten Bestechungsgelder als negative Einnahmen oder als Werbungskosten abgezogen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 13.09.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 71/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 17 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 14/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 00 25 |