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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 8/02 |
§§: | InvZulG § 1, InvZulG § 5 Abs. 2 Nr. 2 a, InvZulG § 5 Abs. 3 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Handwerksrolle, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Müssen die personellen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1993 im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nur beim Besitzunternehmen oder auch beim Betriebsunternehmen erfüllt sein? - Erhöhte Investitionszulage für das Besitzunternehmen, wenn nur dieses und nicht das Betriebsunternehmen in die Handwerksrolle eingetragen ist? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 354/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.09.2003 |
Erledigungs-Az: | III R 8/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 05 40 |