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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 48/98 |
§§: | AO 1977 § 110 Abs. 1, AO 1977 § 122 Abs. 2 |
Schlagwörter | Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtsirrtum, Dreitagefiktion, Urlaub |
Rechtsfrage: | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Irrtums über den Beginn der Rechtsmittelfrist - Anwendbarkeit der "Dreitagefiktion" des § 122 Abs. 2 AO bei postlagernden Bescheiden - Ist dem Zustellungsbevollmächtigten einer Grundstücksgemeinschaft, der sich seine Post wegen Urlaubs postlagernd zustellen läßt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist zu gewähren, wenn er geltend macht, den Text der Rechtsbehelfsbelehrung dahingehend verstanden zu haben, die Einspruchsfrist würde erst mit der tatsächlichen Kenntnis von der Existenz des Feststellungsbescheids (= Zeitpunkt der Abholung des Bescheids beim Postamt) zu laufen beginnen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.04.1998 |
Vorinstanz/AZ: | V 2/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1232 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.02.2001 |
Erledigungs-Az: | IX R 48/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 67 15 |