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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 55/12 (BFH)
§§: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, GG Art. 2, GG Art. 3, GG Art. 20 Abs. 1, BetrAVG § 1 Abs. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Versorgungsleistung, Betriebliche Altersversorgung, Lebenspartner, Direktversicherung, Bezugsrecht, eheähnliche Gemeinschaft
Rechtsfrage: Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch Lebenspartner: Handelt es sich bei einer Direktversicherung um eine betriebliche Altersversorgung, so dass Leistungen aus dieser als Erwerb von Todes wegen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG steuerbar sind? Wie ist der Begriff "Hinterbliebener" im Sinne des Erbschaftsteuerrechts auszulegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 31.10.2012
Vorinstanz/AZ: 3 K 24/12
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 378
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 03 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2013
Erledigungs-Az: II R 55/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 01 44