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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 43/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Pensionszusage, Beherrschender Gesellschafter, Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Erdienbarkeit, Rückdeckungsversicherung |
Rechtsfrage: | Führen Pensionszusagen einer GmbH zugunsten des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers und seiner Ehefrau auch in den neuen Bundesländern zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn keine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen war und der Erdienbarkeitszeitraum weniger als zehn und als fünf Jahre betrug, obwohl die GmbH wegen der Besonderheit des Wirtschaftssystems in der DDR vorher keine angemessene Altersversorgung aufbauen konnte? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 14.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1116/98 K, F, G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 82 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.04.2002 |
Erledigungs-Az: | I R 43/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 97 53 |