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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 13/08
§§: EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 4, EigZulG § 9 Abs. 5 Satz 6, EigZulG § 17, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 122 Abs. 1, AO § 124 Abs. 1
Schlagwörter Genossenschaftsanteil, Eigenheimzulage, Rückwirkendes Ereignis, Anrechnung
Rechtsfrage: Anrechnung der Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile: 1. Ist die Anrechnung der Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4, Abs. 5 Satz 6 EigZulG auf die bereits in Anspruch genommene Eigenheimzulage für die Herstellung einer Wohnung i.S. des § 2 EigZulG auch bei nachgelagerter Anschaffung von Genossenschaftsanteilen zulässig? Umfang der Anrechnung bei zulagenbegünstigter Herstellung der Wohnung durch Eheleute, aber alleinigem Erwerb von Genossenschaftsanteilen durch Ehefrau? Nachgelagerte Genossenschaftsanteilsförderung als rückwirkendes zur Änderung der Wohnungseigenheimzulage führendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO? - 2. Wirksame Bekanntgabe des die Eigenheimzulage betreffenden Änderungsbescheids an einen im persönlich gestellten Antrag der Ehefrau auf Eigenheimzulage nach § 17 EigZulG nicht genannten Zustellungsbevollmächtigten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.02.2008
Vorinstanz/AZ: 6 K 3300/05 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 668
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 15 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.09.2008
Erledigungs-Az: IX R 13/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 02 30