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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 57/03
§§: UStG 1993 § 4 Nr. 20 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n
Schlagwörter Steuerbefreiung, Theater, Nebenleistung, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Gemeinnützige Körperschaft, deren Satzungszweck die Führung und Unterhaltung eines Theaterbetriebes zur Pflege der Bühnenkunst und Verbreitung künstlerisch wertvoller Werke ist. Unterliegen die folgenden Umsätze der Umsatzsteuer: - 1. Erlöse aus den Anzeigen in den Programmheften, - 2. Erlöse aus den Ausstellungsvitrinen, - 3. Erstattung von Lohnkosten durch ein anderes Theater - oder fallen sie zusammen mit den Vorstellungserlösen unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 11.04.2003
Vorinstanz/AZ: 3 K 2834/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1736
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 01 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.02.2006
Erledigungs-Az: V R 57/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 21 48