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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 63/06 |
§§: | GewStG § 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | EDV-Berater, Ingenieur, Ähnliche Tätigkeit, Freiberufler, Anwendersoftware, Gewerbesteuerpflicht |
Rechtsfrage: | Erzielt ein selbständiger EDV-Berater, der neben Systemsoftware auch Anwendersoftware entwickelt, Einkünfte aus selbständiger Arbeit (vgl. auch BFH-Urteil vom 4.5.2004 XI R 9/03, BFHE 206 S. 233, BStBl II 2004 S. 989)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 05.05.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3508/02 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 39 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2009 |
Erledigungs-Az: | VIII R 63/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 02 31 |