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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 113/08 (BFH)
§§: DBA-Schweiz Art. 24 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 34 c Abs. 6
Schlagwörter Anrechnung, Steuer, Steuerabzug, Doppelbesteuerung, Grenzgänger
Rechtsfrage: Es erging in einem Grenzgängerfall ein rechtskräftiges Urteil eines deutschen FGs, das das Besteuerungsrecht Deutschlands bejahte. Der Steuerpflichtige konnte aufgrund des Ablaufs von Fristen und nicht mehr vorhandener Unterlagen seitens der schweizerischen Steuerbehörden die Erstattung der (aus deutscher Sicht) unrechtmäßig erhobenen schweizerischen Quellensteuer nicht mehr erreichen. Hat der deutsche Staat als Ansässigkeitsstaat bei der vorangehend beschriebenen Sachverhaltskonstellation die Pflicht zur Beseitigung der Doppelbesteuerung entweder durch Steueranrechnung oder durch Steuerabzug? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 05.06.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 56/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 14 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.2009
Erledigungs-Az: I R 113/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 36 33