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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 77/09 (BFH)
§§: EStG § 63 Abs. 1, EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 a, AO § 8
Schlagwörter Kindergeld, Wohnsitz, Inland, Ausland
Rechtsfrage: Besteht ein Kindergeldanspruch für das in der Ukraine geborene Kind auch vor dessen Einreise, wenn sich das Neugeborene unfreiwillig noch im Ausland aufhält? Muss sich das Kind selbst in der inländischen Wohnung der Eltern befinden, um einen Wohnsitz zu begründen, oder teilt ein Kind vor seiner erstmaligen Einreise in das Inland den inländischen Wohnsitz seiner Mutter, wenn es innerhalb angemessener Zeit dorthin verbracht wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 15.10.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 13/2007
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 00 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.04.2011
Erledigungs-Az: III R 77/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 23 45