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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 87/07 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Aufhebungsbescheid, Bindungswirkung
Rechtsfrage: Endet die Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheides immer erst mit dem Monat der Bekanntgabe des Bescheides? Steht demnach die Bestandskraft des Bescheides vom 1.8.2002, der das Kindergeld "mit Wirkung vom 1.1.2000 gemäß § 70 Abs. 4 EStG" aufhebt, der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung des Grenzbetrages im Jahr 2001 entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.09.2007
Vorinstanz/AZ: 14 K 2130/06 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 22 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2009
Erledigungs-Az: III R 87/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 04 91