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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 50/07 (BFH) |
§§: | AO § 233 a Abs. 2 a, AO § 233 a Abs. 7, AO § 233 a Abs. 5 |
Schlagwörter | Zinsen, Unterschiedsbetrag, Verlustrücktrag |
Rechtsfrage: | Hat der Steuerpflichtige einen Liquiditätsvorteil i.S.d. § 233 a AO erlangt, wenn bereits die zutreffende (endgültige) Körperschaftsteuerfestsetzung ohne Berücksichtigung von Verlustvor- und rückträgen zu keiner Körperschaftsteuerfestsetzung geführt hätte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 12.06.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1793/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 36 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.11.2008 |
Erledigungs-Az: | I R 50/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 15 32 |