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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-374/06 (EuGH)
§§: Richtlinie 92/12/EWG
Schlagwörter Verbrauchsteuern, EG, EU, Tabakware, Steuerzeichen, Erstattung
Rechtsfrage: Ist die Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25.2.1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat, der eine Verbrauchsteuer für Tabakwaren durch die Ausgabe von Steuerzeichen erhoben hat, verpflichtet ist, dem Bezieher der Steuerzeichen den von diesem hierfür entrichteten Betrag zu erstatten, wenn die in einem anderen Mitgliedstaat mit diesen Steuerzeichen versehenen Tabakwaren aus dem Verfahren der Steueraussetzung unrechtmäßig entnommen werden mit der Folge, dass dieser Mitgliedstaat eine Verbrauchsteuer für die Tabakwaren von dem dort ansässigen Wirtschaftsbeteiligten erhebt, der die Tabakwaren im innergemeinschaftlichen Steueraussetzungsverfahren versendet hat?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.09.2006
Vorinstanz/AZ: 4 K 6310/04 VTA
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 46 88
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.12.2007
Erledigungs-Az: Rs C-374/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 10 51