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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 75/03 |
§§: | UStG § 2 Abs. 1, UStR Abschn. 112 a, UStG § 4 Nr. 21 |
Schlagwörter | Unternehmer, Unternehmen, Steuerfreiheit |
Rechtsfrage: | Der Steuerpflichtige gibt Keramik- und Töpferkurse an verschiedenen Volkshochschulen. - 1. Wird er dabei unternehmerisch tätig oder handelt es sich hier um eine nichtselbständige Arbeit? - 2. Wenn er Unternehmer ist, kommt eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG in Betracht? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7309/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 776 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 15 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.09.2007 |
Erledigungs-Az: | V R 75/03 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 20.10.2005 - V R 75/03 - Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C-445/05 ausgesetzt. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 02 00 |