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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 38/11 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStDV § 2, EStG § 41 c Abs. 3, AO § 168, AO § 164
Schlagwörter Arbeitslohn, Falsche Angaben, Veruntreuung, Änderung, Lohnsteuer-Anmeldung, Vorbehalt der Nachprüfung, Lohnsteuerbescheinigung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei Beträgen, die sich ein überwiegend allein und eigenverantwortlich tätiger Personalsachbearbeiter, der keine Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt, unter Fälschung von Lohndaten als "Gehalt" auszahlt, um Arbeitslohn i.S. des § 19 EStG? - Ist nach Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung eine Änderung von Lohnsteuer-Anmeldungen, für die ein Vorbehalt der Nachprüfung besteht, ungeachtet der sich aus § 41 c Abs. 3 EStG ergebenden Rechtsfolgen möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 21.06.2011
Vorinstanz/AZ: 1 K 1196/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 25 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.11.2012
Erledigungs-Az: VI R 38/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 04 61