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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 50/14 (BFH)
§§: EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1, EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Antrag, Teileinkünfteverfahren, Ausschlussfrist, Steuererklärung
Rechtsfrage: Kann der Antrag nach § 32 d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 EStG, die Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen, auch noch nach Einreichung der Einkommensteuererklärung wirksam gestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.08.2014
Vorinstanz/AZ: 7 K 4608/11 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 28 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.07.2015
Erledigungs-Az: VIII R 50/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 21 52