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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 34/00 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 2, BGB § 741 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Ehegatten, Verflechtung, Personengruppentheorie, Beherrschung |
Rechtsfrage: | Persönliche Verflechtung aufgrund gleichgerichteter Interessen als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung ("Personengruppentheorie"), wenn zwei Ehegatten im umgekehrten Beteiligungsverhältnis (20-80 % bzw. 80-20 %) an der Grundstücks-Bruchteilsgemeinschaft als Besitzunternehmen sowie einer GmbH als Betriebsunternehmen beteiligt sind und der GmbH-Gesellschaftsvertrag zwar die Zustimmung des zu 80 % am Besitzunternehmen beteiligten Ehegatte zu außergewöhnlichen Geschäften der GmbH voraussetzt, jedoch der zu 80 % an der GmbH beteiligte und zum Geschäftsführer bestimmte Ehegatte die zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr des täglichen Lebens gehörenden Geschäfte der GmbH alleine bestimmen kann? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.06.2000 |
Vorinstanz/AZ: | V 870/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 1121 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 07 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.08.2001 |
Erledigungs-Az: | VIII R 34/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 51 29 |