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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 18/01 |
§§: | EStG § 7 g Abs. 3, EStG § 4 Abs. 3, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Ansparabschreibung, Rücklage, Ansparrücklage, Nachweis, Investition, Missbrauch |
Rechtsfrage: | Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bildung der Ansparabschreibung (gesonderte Rücklage für jede Investition ?) bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG und an den Nachweis der Investitionsabsicht. Kann die Rücklage gem. § 7 g Abs. 3 EStG (auch unter Berücksichtigung von Missbrauchsgesichtspunkten) noch steuerrechtlich wirksam gebildet werden, wenn die Investitionen bereits durchgeführt wurden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.12.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1166/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 07 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.08.2001 |
Erledigungs-Az: | XI R 18/01 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 51 24, SIS 02 84 89 |