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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 27/02 | 
| §§: | EStG § 10 d, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 3, AO § 171 | 
| Schlagwörter | Verlustrücktrag, beschränkte Steuerpflicht, Festsetzungsverjährung Treu und Glauben | 
| Rechtsfrage: | Antrag auf Durchführung des Verlustrücktrags durch einen beschränkt Steuerpflichtigen auch noch nach Ablauf der Festsetzungsverjährung wegen eines treuwidrigen Verhaltens der beteiligten Finanzämter möglich? | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 07.01.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 1406/00 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 99 45 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 03.02.2003 | 
| Erledigungs-Az: | I B 27/02 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 32 78 | 
