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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-472/08 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 18 Abs. 4 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Ausschlussfrist, Erstattung, Vorsteuern, Lettland |
Rechtsfrage: | Ist Art. 18 Abs. 4 der RL 77/388/EWG dahin gehend auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die eine Ausschlussfrist von drei Jahren für die Geltendmachung des Rechts auf Erstattung des Mehrwertsteuerüberschusses (die Differenz zwischen geschuldeter Steuer und abziehbarer Steuer) vorsieht? |
Vorinstanz: | Augstakas tiesas Senata Administrativo lietu departaments (Republik Lettland) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2008 Nr. C 327 S. 21 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 21.01.2010 |
Erledigungs-Az: | Rs C-472/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 02 40 |