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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 87/02
§§: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Kindergeld, Pflegekind, Kostenbeteiligung, Betreuung
Rechtsfrage: Kein Kindergeldanspruch für vier in den Haushalt des Klägers in Vollzeitpflege aufgenommene und betreute, besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder (zwischen 1 und 10 Jahre alt), für deren Versorgung jeweils monatlich Geldbeträge in Höhe von 2526 DM (Pflege- und Erziehungsgeld, Beitrag zur Altersversorgung) mittelbar vom Jugendamt gezahlt werden, weil dadurch vom Kläger kein wesentlicher Unterhaltsbeitrag mehr geleistet wird und er für die Vollzeitpflege entlohnt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 25.03.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 2026/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 20 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.2004
Erledigungs-Az: VIII R 87/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache