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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 51/00 |
§§: | GewStG § 9 Nr. 1 S 2, GewStG § 9 Nr. 1 S 5 |
Schlagwörter | Lebensversicherung, Deckungsstock, Kürzung, Grundstück |
Rechtsfrage: | Steht einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu, oder ist diese gem. § 9 Nr.1 Satz 5 GewStG ausgeschlossen, weil eine Gesellschafterin die Lebensversicherung betreibt und die von ihr gehaltene Beteiligung an der Grundstücksgesellschaft dem Deckungsstock zugeordnet ist? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.06.1999 |
Vorinstanz/AZ: | VI 73/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.01.2002 |
Erledigungs-Az: | IV R 51/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 08 58 |