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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 18/03 | 
| §§: | EStG § 22 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 1 a, EStG § 2 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 2 | 
| Schlagwörter | Sonstige Einkünfte, Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Realsplitting, Ausland | 
| Rechtsfrage: | Unterliegen vom nicht unbeschränkt steuerpflichtigen und dauernd getrennt lebenden Ehemann (Wohnsitz Monaco) geleistete Unterhaltszahlungen bei der Empfängerin als wiederkehrende Bezüge der Besteuerung oder wird § 22 Nr. 1 Satz 1 und 2 EStG durch die erst 1979 eingeführten Normen des Realsplittings verdrängt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Nürnberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 17.10.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | VI 69/2002 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 92 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 11 81 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 31.03.2004 | 
| Erledigungs-Az: | X R 18/03 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 22 34 | 
