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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 111/03 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 3 b |
Schlagwörter | Gesellschaftergeschäftsführer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Angemessenheit |
Rechtsfrage: | Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit für den Gesellschafter-Geschäftsführer: Stellen nach § 3 b EStG steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit für den Gesellschafter-Geschäftsführer verdeckte Gewinnausschüttungen dar, auch wenn seine Gesamtausstattung noch angemessen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 04.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | I 290/2000 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 15 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.07.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 111/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 38 10 |