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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 77/07 (BFH)
§§: InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Umbau, Nachträgliche Herstellungskosten, Nutzungsänderung, Umwidmung, Investitionszulage
Rechtsfrage: Handelt es ich um keine nachträglichen Herstellungskosten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 InvZulG 1999, wenn die Bauarbeiten zur Schaffung eines neuen Wirtschaftsgutes im ertragsteuerrechtlichen Sinne führen (hier Umgestaltung der bisherigen Nutzung als Kindergarten in ein Dreifamilienhaus)? Entfiel die Funktion des Objektes und seine Widmung durch das lange Leerstehen von 1990 bis 1999 und die (unentgeltliche?) Vermietung kurz vor Beginn der Umbauarbeiten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 24.05.2007
Vorinstanz/AZ: I 1317/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 06 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.10.2008
Erledigungs-Az: III R 77/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache