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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V B 129/99 |
§§: | UStG § 2, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, LStDV § 1 Abs. 2 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Steuerausweis, Kraftfahrer |
Rechtsfrage: | Sind als "selbständige Fernfahrer" bezeichnete Kraftfahrer, die für ein Unternehmen mit in dessen Eigentum stehenden Fahrzeugen Transporte auf festen Touren zu einem vereinbarten Stundensatz durchführen, ohne im selben Zeitraum auch für andere Unternehmen zu Fahren, Arbeitnehmer des sie "verleihenden" Unternehmens, welchem daher ein Vorsteuerabzug aus den Abrechnungen der Fahrer nicht zusteht? |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.05.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 4362/95 U |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 1046 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.02.2000 |
Erledigungs-Az: | V B 129/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 57 84 |