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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 31/05 |
§§: | EStG § 3 b, EStG § 20 |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Zuschlag, Arbeitslohn, Verdeckte Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Hängt die Steuerbefreiung bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn nach § 3 b EStG auch bei der nicht beherrschenden Gesellschafterin (und Arbeitnehmerin) einer GmbH davon ab, ob die regelmäßige Tagesarbeitszeit im Arbeitsvertrag genau festgelegt ist? Anderenfalls Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 01.04.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 690/01 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 46 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2006 |
Erledigungs-Az: | VIII R 31/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 07 88 |