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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 6/19 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b, EStG § 22 Nr. 3, EStG § 3 Nr. 11, EStG § 3 Nr. 44
Schlagwörter Wiederkehrende Bezüge, Zuschuss, Stipendium, Arzt, Ausbildung, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Ist ein vom libyschen Staat im Zusammenhang mit einer Gastarzttätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland gezahltes Stipendium nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe b oder Nr. 3 EStG steuerbar? Liegen für solche Stipendien die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 11 oder Nr. 44 EStG vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.02.2019
Vorinstanz/AZ: 10 K 247/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 03 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.07.2020
Erledigungs-Az: X R 6/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 19 66