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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 42/02 |
§§: | UStG § 10 Abs. 1, RL 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Brieftauben, Wettumsätze, Glücksspiel |
Rechtsfrage: | Ist die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die Wettumsätze aus Geldspielen bei Wettbewerbsflügen mit Brieftauben nur der nicht als Gewinn ausgeschüttete Teil der Spieleinsätze? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 14.05.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 6731/01 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 10 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.08.2005 |
Erledigungs-Az: | V R 42/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 45 97 |