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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 4/13 (BFH)
§§: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, BewG § 146 Abs. 2, BewG § 146 Abs. 3, BewG § 146 Abs. 7, AO § 42
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Gesonderte Feststellung, Grundbesitzwert, Stiftung, Gutachten, Übliche Miete, Gestaltungsmissbrauch, Lebensmittelladen
Rechtsfrage: Typisierende Bedarfsbewertung für mit Lebensmitteldiscountern bebaute Grundstücke - gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Erbschaftsteuer: 1. Stellt die Herabsetzung der Miete für ein bebautes Grundstück im Rahmen einer Betriebsaufspaltung einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dar, weshalb die vor der Herabsetzung vereinbarte Miete zugrunde zu legen ist? - 2. Antrag auf Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts laut Gutachten. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.01.2013
Vorinstanz/AZ: 11 K 3737/09 BG
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision