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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 62/01 |
| §§: | DBA-Portugal Art. 5, DBA-Portugal Art. 15, EStG § 38, AO § 69 |
| Schlagwörter | Arbeitgeber, Doppelbesteuerung, Portugal, Lohnsteuerabzug, Haftungsschuldner, Verfügungsberechtigter |
| Rechtsfrage: | Muss eine portugiesische Baufirma als inländischer Arbeitgeber gemäß Art. 15 DBA-Portugal in Verbindung mit §§ 38, 41 a EStG unabhängig von der Dauer der jeweiligen Bauausführung, von den größtenteils in Portugal ausgezahlten Löhnen Lohnsteuer einbehalten, anmelden und abführen? Darf das FA den Verfügungsberechtigten des Unternehmens als Haftungsschuldner in Anspruch nehmen? |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 23.04.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 396/97 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 07 76 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.06.2002 |
| Erledigungs-Az: | I B 62/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde begründet - Zurückverweisung an das Finanzgericht |