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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 55/03
§§: AO 1977 § 42, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 6
Schlagwörter Beschränkte Steuerpflicht, Gestaltungsmissbrauch, Zwischengesellschaft, Zurechnung, Vermietung
Rechtsfrage: Zurechnung von Vermietungstätigkeiten im Inland: Liegt in der Zwischenschaltung von inländischen Gesellschaften, die fast ausschließlich mit Fremdkapital ausgestattet sind, durch eine niederländische Kapitalgesellschaft bei der Vermietung von inländischen Immobilien ein Gestaltungsmissbrauch, so dass ihr die Vermietungseinkünfte im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zuzurechnen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.05.2003
Vorinstanz/AZ: 9 K 4810/00 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2004
Erledigungs-Az: I R 55/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 25 58