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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 17/05
§§: EigZulG § 11 Abs. 4
Schlagwörter Eigenheimzulage, Einkunftsgrenze, Fehlerberichtigung, Gesamtbetrag der Einkünfte
Rechtsfrage: Rückwirkende Aufhebung der Eigenheimzulagenfestsetzung wegen Überschreitens der maßgeblichen Einkunftsgrenze; Auslegung des Tatbestandsmerkmals des "nachträglichen Bekanntwerdens" i.S. von § 11 Abs. 4 EigZulG: Ist eine Aufhebung der Eigenheimzulagenfestsetzung gemäß § 11 Abs. 4 EigZulG ausgeschlossen, wenn bereits aus dem Antrag auf Eigenheimzulage das Überschreiten der Einkunftsgrenze erkennbar ist? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.11.2004
Vorinstanz/AZ: 14 K 4058/02 EZ
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 34 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.06.2006
Erledigungs-Az: IX R 17/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 61 49