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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-427/98 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 11
Schlagwörter Bemessungsgrundlage, Preisnachlaß, Gutschein, Berichtigung
Rechtsfrage: Hat die Bundesrepublik Deutschland dadurch ihre Verpflichtungen aus Art. 11 der 6. EG-Richtlinie in der zuletzt geänderten Fassung verletzt, daß sie keine Vorschriften erlassen hat, die eine Berichtigung der Besteuerungsgrundlage im Falle der Erstattung von Preisnachlaßgutscheinen zulassen?
Vorinstanz: Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland
Vorinstanz/Datum: 26.11.1998
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1999 Nr. C 20 S. 22
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.10.2002
Erledigungs-Az: Rs C-427/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 98 74