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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 66/13 (BFH) |
| §§: | KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3, KStG § 6 Abs. 6, EStG § 4 d |
| Schlagwörter | Unterstützungskasse, Steuerfreiheit, Kassenvermögen |
| Rechtsfrage: | Steuerfreiheit einer Gruppenunterstützungskasse: Kann einem einzelnen Trägerunternehmen, dessen Teilvermögen überdotiert ist, nur dann Vermögen rückübertragen werden - ohne dass die Gruppenunterstützungskasse ihre Körperschaftsteuerfreiheit verliert - wenn die Gruppenunterstützungskasse insgesamt überdotiert ist (sog. kassenorientierte Betrachtungsweise)? Oder kann die Steuerfreiheit bezogen auf jedes einzelne Trägerunternehmen geprüft werden (sog. segmentorientierte Betrachtungsweise)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 04.07.2013 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 1013/11 K |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 29 72 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.08.2015 |
| Erledigungs-Az: | I R 66/13 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 28 59 |