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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 70/05
§§: UStG 1993 § 2 Abs. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5
Schlagwörter Unternehmer, Unternehmereigenschaft, Wettbewerbsverzerrung, Juristische Person des öffentlichen Rechts, Vermietung
Rechtsfrage: 1. Ist die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts hinsichtlich der langfristigen Vermietung von Büroflächen und Tiefgaragenplätzen zu bejahen, wenn anderenfalls größere Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der juristischen Person des öffentlichen Rechts vorlägen? - 2. Wie ist der Begriff "größere Wettbewerbsverzerrungen" i.S. des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG auszulegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.09.2005
Vorinstanz/AZ: 5 K 5195/02 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 23 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.08.2009
Erledigungs-Az: V R 70/05
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 20.12.2007 - V R 70/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 33 72