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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 29/08 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 3 |
Schlagwörter | Provision, Lebensversicherung, sonstige Einkünfte |
Rechtsfrage: | Ringweise Vermittlung von Lebensversicherungen unter ringweiser Weitergabe der erhaltenen Provisionen als nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtige sonstige Leistung? Abziehbarkeit der an die Ringmitglieder weitergeleiteten Geldbeträge als Werbungskosten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 226/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 854 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 19 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 29/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 01 35 |