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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 44/05 |
§§: | EStG § 13, EStG § 13 a, EStG § 52 Abs. 15 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Entnahme, Grundstück, Steuerfreiheit |
Rechtsfrage: | Steuerpflichtige Zwangsentnahme eines Grundstücks aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen: Kann bereits aus der Tatsache, dass ein Bauantrag für ein Wohnhaus durch den künftigen Nutzer (Sohn des Betriebsinhabers) gestellt und mit dem Bau begonnen wird auf eine Entnahme des Grundstücks geschlossen werden (hier: Betriebsübergabe zwischen Baubeginn und Fertigstellung)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 522/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 39 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.02.2008 |
Erledigungs-Az: | IV R 44/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 24 89 |