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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 47/01
§§: EStG § 15, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, EStG § 20 Abs. 2 a, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, BetrAVG § 17 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Pensionszahlung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschafter, Sonderbetriebsvermögen, Veräußerung, GmbH-Anteil
Rechtsfrage: Zurechnung und steuerliche Behandlung von aufgrund einer unangemessenen Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandelnden Pensionszahlungen, die der Kläger von einer GmbH, bei der er Anteilseigner und Geschäftsführer war, nach Veräußerung seiner Anteile (Sonderbetriebsvermögen) erhalten hat? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.07.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 364/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1440
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 80 36
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision