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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II B 91/01 |
§§: | FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, GG Art. 100 Abs. 1, GG Art. 105 Abs. 2 a |
Schlagwörter | Spielgerätesteuer, Verfassung, Ernstliche Zweifel, Aussetzung der Vollziehung, Steuersatz, Tarif |
Rechtsfrage: | Ist die Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes, soweit es am 3. Gesetz zur Änderung des Spielgerätesteuergesetzes eine Verdoppelung des vorherigen Steuersatzes vorsieht, ernstlich zweifelhaft? |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 27.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | VII 73/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 78 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.11.2001 |
Erledigungs-Az: | II B 91/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde unbegründet |