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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 497/01 (BVerfG) |
§§: | FGO § 93 Abs. 3, FGO § 104 Abs. 1, FGO § 104 Abs. 2 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, mündliche Verhandlung, Verkündung, Zustellung, Wiedereröffnung, Urteil |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Urteilsverkündung oder -zustellung? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2000 |
Vorinstanz/AZ: | VII B 198/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2001 S. 471 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 58 67 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 30.07.2001 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 497/01 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |