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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-414/06 (EuGH) |
§§: | EG Art. 43, EG Art. 56, DBA-Luxemburg Art. 5 Abs. 1, DBA-Luxemburg Art. 20 Abs. 2, EStG 1997 a.F. § 2 a Abs. 3 |
Schlagwörter | EG, EU, Freistellung, Verlust, Luxemburg, Betriebsstätte, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Doppelbesteuerung, Gewerbebetrieb |
Rechtsfrage: | Ist es mit Art. 43 und Art. 56 EG vereinbar, wenn ein deutsches Unternehmen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb Verluste aus einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Luxemburg) bei der Gewinnermittlung nicht abziehen kann, weil nach dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen entsprechende Betriebsstätteneinkünfte nicht der deutschen Besteuerung unterliegen? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 28.06.2006 |
Vorinstanz/AZ: | I R 84/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 41 13 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 15.05.2008 |
Erledigungs-Az: | Rs C-414/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 25 46 |