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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 42/02 |
§§: | EigZulG § 11 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kinderzulage, Neufestsetzung, Günstigerprüfung, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Zeitpunkt der Neufestsetzung der Eigenheimzulage bei Wegfall der Kinderzulage - Ist bei Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld und Kinderfreibetrag wegen Überschreitens der Einkommensgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG während des Kalenderjahrs - hier: August 1999 - die um die Kinderzulage verminderte Eigenheimzulage gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 EigZulG rückwirkend ab dem 1.1.1999 oder erst ab dem 1.1.2000 neu festzusetzen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 15.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 2566/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 00 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2003 |
Erledigungs-Az: | III R 47/02 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 47/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 05 39 |