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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 10/17 (BFH) | 
| §§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, HGB § 233 | 
| Schlagwörter | Stille Gesellschaft, Mitunternehmerinitiative, Kommanditist | 
| Rechtsfrage: | Kann ein stiller Gesellschafter bereits dann Mitunternehmerinitiative entfalten, wenn ihm gegenüber dem Geschäftsherrn (GmbH) die Informations- und Kontrollrechte gemäß § 233 HGB zustehen, oder ist eine Rechtsstellung erforderlich, die mindestens derjenigen eines Kommanditisten entspricht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 26.04.2016 | 
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 1204/15 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 13 70 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.07.2018 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 10/17 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 16 92 |