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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 88/13 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Unterhalt, Heirat, Grenzbetrag, Mangelfall
Rechtsfrage: Ist nach dem Wegfall der Prüfung eigener Einkünfte und Bezüge ab dem 1.1.2012 das seitens des BFH aufgestellte Erfordernis einer typischen Unterhaltssituation für den Anspruch auf Kindergeld für verheiratete volljährige Kinder entfallen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.10.2013
Vorinstanz/AZ: 10 K 3113/13 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 02 11
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision