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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 46/06 |
§§: | BewG § 132 Abs. 2, GrStG § 42 |
Schlagwörter | Wertfortschreibung, Fortschreibung, Einheitswert, Einfamilienhaus, Beitrittsgebiet, Grundsteuer |
Rechtsfrage: | Zulässigkeit einer Wertfortschreibung für ein Einfamilienhaus in den neuen Bundesländern auf den 1.1.1998: Ist nach Aktenlage davon auszugehen, dass für die wirtschaftliche Einheit Einfamilienhaus am 1.1.1991 eine wirksame Feststellung des Einheitswerts vorlag und damit die Ersatzbemessungsgrundlage nach § 42 GrStG i.V.m. § 132 Abs. 2 BewG nicht in Betracht kommt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.03.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 109/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 40 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.07.2007 |
Erledigungs-Az: | II R 46/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 32 01 |