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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 61/04
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Neue Tatsache, Grunderwerbsteuer, Bauerrichtungskosten, Einheitliches Vertragswerk, Einheitlicher Vertrag
Rechtsfrage: Neue Tatsache - einheitliches Vertragswerk: Kann das Finanzamt den bestandskräftig gewordenen Grunderwerbsteuerbescheid über den Erwerb eines Grundstücks in einem Neubaugebiet wegen neuer Tatsachen ändern, wenn ihm bekannt wird, dass das erworbene Grundstück nun bebaut worden ist (einheitliches Vertragswerk) oder liegt keine neue Tatsache vor, weil das Finanzamt aus dem Kaufvertrag bereits hätte erkennen können, dass sich der Erwerber des Grundstücks verpflichtet hatte, dieses durch eine bestimmte Baufirma zu bebauen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.05.2003
Vorinstanz/AZ: 7 K 61/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 21 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2006
Erledigungs-Az: II R 61/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 20 94