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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 75/97 |
§§: | AO 1977 § 171 Abs. 3, EStG § 10d Abs. 1, BFHEntlG Art. 1 Nr. 1, ZPO § 705 |
Schlagwörter | Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung, Rechtskraft, Postulationsfähigkeit |
Rechtsfrage: | Endet die gem. § 171 Abs. 3 AO 1977 gehemmte Festsetzungsfrist (hier maßgebend für eine Änderung des Verlustrücktrags; § 10d Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG) bei einer grundsätzlich statthaften und rechtzeitigen Rechtsmitteleinlegung durch eine vor dem Bundesfinanzhof nicht postulationsfähigen Person erst mit Eintritt der Rechtskraftwirkung des Verwerfungsbeschlusses durch den Bundesfinanzhof? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.08.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 4101/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.1999 |
Erledigungs-Az: | XI R 75/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 58 02 |