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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 48/01
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 3 Nr. 50
Schlagwörter Arbeitslohn, Mietersatz, Arbeitszimmer, Arbeitgeber
Rechtsfrage: Mietkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den von den Außendienstmitarbeitern im eigenen Haus oder in der Wohnung unterhaltenen Büroraum für die Unterbringung der vom Arbeitgeber gestellten technischen Bürogeräte und Modelle des Produktsortiments sowie für Kundenbesuche als pauschaler Werbungskostenersatz steuerpflichtiger Arbeitslohn oder steuerfreier Auslagenersatz, weil damit lediglich Aufwendungen vergütet werden, die dem Mitarbeiter durch seine vertragsgemäße Tätigkeit entstehen (kein Ertrag der Arbeitsleistung)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 26.02.2001
Vorinstanz/AZ: II 718/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 84 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.03.2006
Erledigungs-Az: IX R 76/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 76/01 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 38 16