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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 91/10 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Verfügung, Computerprogramm, Fortbildung |
Rechtsfrage: | Steht ein "anderer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG zur Verfügung, wenn dieser (Großraumbüro)Arbeitsplatz aufgrund der mangelnden Ausstattung für die Ausübung der betreffenden beruflichen Tätigkeit - interaktiver Englischsprachkurs am PC - nicht in erforderlicher Weise geeignet ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 482/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 08 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.10.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 91/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 39 44 |