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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 55/06
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, AO 1977 § 181 Abs. 1
Schlagwörter Feststellungsbescheid, Änderung, Neue Tatsache, Gewinnverteilung
Rechtsfrage: Anwendung der Änderungsvorschrift des § 173 AO 1977 bei Änderung von Feststellungsbescheiden ohne betragsmäßige Auswirkung: Ist die Frage des Verschuldens i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO 1977 unbeachtlich, wenn die Änderung der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung auf dem nachträglichen Bekanntwerden einer anderen Gewinnverteilungsabrede beruht und dadurch sich die Besteuerungsgrundlagen bei einem Gesellschafter ermäßigen und bei dem anderen erhöhen (s. auch AEAO zu § 173 AO 1977, Nr. 10.2)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.06.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 5194/03 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 02 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.06.2009
Erledigungs-Az: IV R 55/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 33 06