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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 56/00 |
§§: | UStG § 4 Nr. 9 Buchst. a, UStG § 9 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Option, Vorsteuerabzug, Rückgängigmachung, Verwendung |
Rechtsfrage: | Ein Bauunternehmer und Immobilienhändler erklärt gegenüber dem Finanzamt die Absicht, die nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfreie Veräußerung von bebauten Grundstücken gemäß § 9 Abs. 1 UStG als umsatzsteuerpflichtig behandeln zu wollen und macht diese Optionsabsicht in später abgegebenen Umsatzsteuererklärungen wieder rückgängig, scheidet der Vorsteuerabzug im Wege des Sofortabzugs aus, wenn er die behauptete - erneute - steuerpflichtige Verwendungsabsicht nicht hinreichend darlegen kann? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 14.08.2000 |
Vorinstanz/AZ: | II 92/1999 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 96 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.05.2002 |
Erledigungs-Az: | V R 56/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 84 85 |