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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-56/19 P (EuGH)
§§: VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 11 Abs. 9, VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 11 Abs. 10, VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 2
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Russland, Ausfuhrpreis, Weiterverarbeitungspreis
Rechtsfrage: Rechtsmittel mehrerer Unternehmen gegen das EuG-Urteil vom 15.11.2018 in der Rechtssache T-113/15: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - den Rechtsstreit endgültig zu entscheiden, soweit er zur Entscheidung reif ist; - hilfsweise, die Rechtssache zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen; - der Kommission die Kosten der Verfahren vor dem Gerichtshof und vor dem Gericht aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 15.11.2018
Vorinstanz/AZ: Rs T-113/15
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 148 S. 15
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 10.02.2021
Erledigungs-Az: Rs C-56/19 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 02 93