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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-108/99 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 13 Teil B Buchst. b
Schlagwörter Vermietung, Umsatzsteuerbefreiung, Nachmieter
Rechtsfrage: Wenn ein Nachmieter sich bereit erklärt, in den Mietvertrag über ein Grundstück einzutreten, an dem er keine Rechte besitzt, und der Vormieter dem Nachmieter für den Eintritt in den Mietvertrag einen Geldbetrag zahlt, ist dann die vom Nachmieter erbrachte Leistung aufgrund des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache C-63/92 (Lubbock Fine & Co/Customs and Excise Commissioners) nach Art. 13 Teil B Buchst. b der 6. EG-Richtlinie von der Mehrwertsteuer befreit?
Vorinstanz: High Court of Justice Queen's Division
Vorinstanz/Datum: 02.09.1998
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1999 Nr. C 188 S. 8
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.10.2001
Erledigungs-Az: Rs C-108/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 13 22