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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-384/98 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c
Schlagwörter Umsatzsteuerbefreiung, Arzt, EG
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c) der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, daß die dort normierte Umsatzsteuerbefreiung auch humanmedizinische Leistungen erfaßt, die ein Arzt in seiner Eigenschaft als Gerichtssachverständiger im Auftrag des Gerichts erbringt, insbesondere durch anthropologisch-erbbiologische Untersuchungen im Rahmen eines Vaterschaftsprozesses? - 2. Für den Fall, daß die erste Frage mit ja beantwortet wird: Steht die angeführte Bestimmung der Richtlinie der Anwendung einer Vorschrift des nationalen Rechtes entgegen, die es (auch) Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, auf die angeführte Umsatzsteuerbefreiung wirksam zu verzichten?
Vorinstanz: Landgericht St. Pölten
Vorinstanz/Datum: 02.09.1998
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1998 Nr. C 397 S. 22
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.09.2000
Erledigungs-Az: Rs C-384/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 13 96