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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 64/06
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Arbeitslohn, Versicherungsbeitrag, Rechtsanwalt
Rechtsfrage: Führt die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber als Ersatz von Werbungskosten zu steuerpflichtigen Arbeitslohn, weil die Anwaltstätigkeit den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zwingend voraussetzt, die Klägerin im Schadensfall allein anspruchsberechtigt ist und damit bei Abdeckung der Risiken durch diese Versicherungsart ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers zu verneinen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 04.05.2006
Vorinstanz/AZ: VI 200/2005
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 13 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2007
Erledigungs-Az: VI R 64/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 29 08